Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Du kannst in bestimmten Fällen die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beantragen. Wann das möglich ist und wie du das genau machst, erfährst du in diesem Artikel. Allgemeine Infos zum Thema BAföG-Rückzahlung findest du hier.


Häufige Fragen zur Freistellung und verringerter Rate bei der BAföG-Rückzahlung

Was bedeutet die Freistellung beim BAföG?

Wer als Single ein Nettoeinkommen unter 1.605€ hat, kann sich von den BAföG-Rückzahlungen befreien lassen. Wenn du verheiratet bist und/oder Kinder hast, erhöht sich dieser Betrag.

Wie lange gilt die Freistellung bei der BAföG-Rückzahlung?

In der Regel beträgt die BAföG Freistellung ein Jahr. Sie ist maximal 4 Monate rückwirkend ab Antragseingang möglich.


Video zur Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Mein Video zur Freistellung von der BAföG-Rückzahlung zeigt dir in wenigen Minuten, was du beachten solltest und wie du die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beantragst.

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Geringere Rate und Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Im Normalfall werden 130€ pro Monat zurückbezahlt. Die Rate kann sich aber auch verringern. Das ist dann der Fall, wenn dein aktuelles Nettoeinkommen nur knapp über dem Einkommensfreibetrag liegt. Derzeit (Stand 2022) liegt der Freibetrag für Singles bei 1.330€ Netto. Bei Ehepartnern und/ oder Kindern verändert sich der Betrag entsprechend. Wenn der Ehepartner und/oder die Kinder in einer BAföG-förderfähigen Ausbildung, dann dürfen diese nicht mitberücksichtigt werden.

Die Freistellung gilt im Normalfall für ein Jahr.

Bafög Rückzahlung Freistellung Freibetrag 2023

Wann fällt die BAföG Rate geringer aus?

Wenn dein aktuelles Nettoeinkommen unter 1.460€ liegt, dann verringert sich deine Rate. Die Mindestrate liegt übrigens bei 42€ pro Monat, wenn du darunter liegst, kannst du dich von der Rückzahlung freistellen lassen.

Um das etwas konkreter zu gestalten, hier ein kurzes Beispiel.

Max ist Single und hat ein Einkommen von 1390€. Seine Rate errechnet sich dann entsprechend der Formel Nettoeinkommen – 1.330€ = Monatliche Rate. In diesem Fall sind das 60€. Daher muss Max 3 x 60€ = 180€/Quartal bezahlen.

Anna ist alleinerziehend und hat einen 3-jährigen Sohn, der in die Kita geht (Kosten: 120€). Sie verdient 2.100€ netto monatlich. Durch den Sohn erhöht sich der Freibetrag von Anna auf 2.055€ (=1.330€ + 605€ +120€). 2.100 – 2.055€ = 45€, sie liegt also knapp über der Freistellungsgrenze und muss diesen Betrag dann quartalsweise (45€ x 3 = 135€) zurückbezahlen.

Wichtig! Wenn du deine Rate verringerst oder dich freistellen lässt, muss jede Änderung deines Einkommens unverzüglich dem BVA mitgeteilt werden. Das kannst du über das Online-Portal vom BVA erledigen.

Antrag auf Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beim BVA beantragen

Du kannst die Freistellung einfach beim BVA über das Online Protal beantragen.


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