Abitur-Lehre-Studium-Konstellation

Wann spricht man von der Abitur-Lehre-Studium-Konstellation? Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung durch das Abitur erreicht hast, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Studium der Rechtsprechung nach keiner Weiterbildung der vorhergehenden Ausbildung entspricht und somit weiterhin eine elterliche Unterhaltspflicht bestehen würde.

BAföG Abitur-Lehre-Studium-Konstellation

Damit bei der Abitur-Lehre-Studium-Konstellation weiterhin die Eltern für den Unterhalt im Studium aufkommen müssen, müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein:


1. Es muss ein zeitlich enger Zusammenhang bestehen

Ein zeitlich enger Zusammenhang besteht nicht mehr, wenn der erlernte Beruf ausgeübt wurde, obwohl die Möglichkeit zum Beginn des Studiums bereits bestanden hat. Nur wenn aufgrund eines entsprechenden Numerus clausus ein Studium nicht direkt nach der ersten Ausbildung begonnen werden kann und dadurch eine zeitliche Verzögerung zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn entsteht, besteht laut Rechtsprechung dennoch ein zeitlich enger Zusammenhang. Ein zeitlicher Zusammenhang besteht laut eines Gerichtsbeschlusses des BGH vom 23.05.2001 [Quelle] nach zweijähriger Berufstätigkeit nicht mehr. 

2. Es muss ein fachlich enger Zusammenhang bestehen

Durch einen fachlich engen Zusammenhang deutet die Rechtsprechung ein Studium als Weiterbildung und geht von einer sogenannten mehrstufigen Ausbildung aus, wodurch die elterliche Unterhaltspflicht fortbesteht. Wann ein fachlich enger Zusammenhang besteht muss im Einzelfall abgewogen werden.
Hier ein Auszug aus dem Gerichtsbeschluss:
„Insoweit ist ausreichend, wenn praktische Ausbildung und Studium so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle und nützliche Vorbereitung auf das Studium darstellt.“ [Quelle, Seite 11]

Gerichtlich bejahte fachlich enge Zusammenhänge bestehen beispielsweise zwischen:
a. Bauzeichner – Architekturstudium
b. Landwirtschaftliche Lehre – Studium der Agrarwissenschaften
c. Banklehre – Jurastudium
d. KFZ-Mechaniker – Maschinenbaustudium
e. Banklehre – BWL

Ein enger fachlicher Zusammenhang wurde gerichtlich beispielsweise bei folgenden Kombinationen verneint:
a. Industriekauffrau – Medizinstudium
b. Industriekaufmann – Maschinenbaustudium
c. Speditionskauffrau – Jurastudium
d. Bürogehilfe – Informatikstudium

3. Die Finanzierung der zweiten Ausbildung ist den Eltern wirtschaftlich zumutbar


Zwei kurze Beispiele für die Abitur-Lehre-Studium-Konstellation:

Anna hat nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Bauzeichnerin gemacht. Nachdem sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, arbeitet sie2,5 Jahre in ihrem Job. Danach beginnt sie ein Architekturstudium. Dies steht zwar im fachlichen Zusammenhang zu ihrer Ausbildung, weil der zeitliche Zusammenhang aber nicht mehr gegeben ist, hat sie sehr gute Chancen auf eine elternunabhängige Förderung.

Max entscheidet sich nach dem Abitur zunächst für eine Ausbildung als Industriekaufmann. Kurz nach der Ausbildung beginnt er ein Maschinenbaustudium. Es besteht zwar ein zeitlicher Zusammenhang aber kein fachlicher Zusammenhang. Daher stehen auch bei ihm die Chancen sehr gut, elternunabhängig gefördert zu werden.


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