Aufstiegs-BAföG – Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Du möchtest das Aufstiegs-BAföG (auch als Meister-BAföG oder AFBG bekannt) beantragen? Hier sind wichtige Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen.

Aufstiegs-BAföG Logo

Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG

Die Beantragung des Aufstiegs-BAföG ist ein einfacher Prozess. Du kannst deinen Antrag online ausfüllen. Für eine Übersicht über die Online-Antragsmöglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern schau gerne mal hier vorbei.

Alternativ hast du die Möglichkeit, die Antragsformulare herunterzuladen, am Bildschirm auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die zuständige Behörde deines Bundeslandes zu senden. Bitte beachte, dass dein ständiger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Erforderliche Unterlagen für das Aufstiegs-BAföG

Folgende Dokumente sind bei deinem Antrag einzureichen (nicht alle müssen zu Beginn eingereicht werden):

  • Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt A)
  • Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang (Formblatt B)
  • Antrag der Teilnehmerin / des Teilnehmers auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG (Formblatt D / nur bei Bedarf)
  • Teilnahmenachweis (Formblatt F / sechs Monate nach Beginn der Maßnahme)
  • Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase (Formblatt G / zu einem späteren Zeitpunkt)
  • Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M / zu einem späteren Zeitpunkt)
  • Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Formblatt Z)
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung

Alle benötigten Unterlagen stehen auf unserer Website zum Download bereit.

Bearbeitungszeit für Aufstiegs-BAföG-Anträge

Die Bearbeitungszeit für Aufstiegs-BAföG-Anträge variiert. Falls dein Antrag nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen bearbeitet werden kann oder die Zahlungen nicht innerhalb von zehn Kalenderwochen erfolgen können, erhältst du einen Vorschuss auf den Zuschussanteil der Förderung, sofern du einen vollständigen Antrag vorgelegt hast.

Fristen für deinen Antrag

Wenn du deinen Antrag rechtzeitig stellst, wird die Förderung ab dem Monat gewährt, in dem deine Lehrveranstaltung beginnt. Bei Anträgen, die erst nach Beginn des Unterrichts eingehen, erfolgen Leistungen frühestens ab dem Antragsmonat. Der Maßnahmenbeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Bei Maßnahmen mit mehreren selbstständigen Abschnitten gilt als Frist das Ende des jeweiligen Maßnahmenabschnitts.

Was wird gefördert?

Mehr dazu erfährst du hier: Aufstiegs-BAföG Förderung