AuslandsBAföG beantragen – Deine Finanzierung im Ausland

AuslandsBAföG, was ist das und was bringt es dir? Genau das klären wir in diesem Artikel. Neben dem BAföG gibt es auch einige allgemeine Dinge zu beachten, wenn du ein Semester im Ausland verbringen möchtest. Mehr dazu im Beitrag.


Häufig gestellte Fragen zum AuslandsBAföG

Wer hat Anspruch auf AuslandsBAföG?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen fürs BAföG muss die Dauer deines Auslandsaufenthalts mindestens sechs Monate oder ein Semester betragen. Deine Hochschule im Ausland muss zudem förderbar sein.

Wieviel BAföG bekommst man im Ausland?

Die Förderhöhe im Ausland fällt höher aus als im Inland. Abhängig vom Studienland können es bis zu 1.000€/Monat werden. Fallen an deiner Uni im Ausland Studiengebühren an, kannst du zusätzlich einmalig bis zu 5.600€ dafür bekommen.

Wieviel muss man beim AuslandsBAföG zurückzahlen?

Beim BAföG fürs Ausland wird, wie beim „normalen“ BAföG, ein Zuschuss von 50% und ein zinslosen Darlehen von ebenfalls 50% gewährt. Lediglich das Zinslose Darlehen muss zurückbezahlt werden. Erhaltene Zuschläge für Studiengebühren musst du nicht zurückbezahlen.


Warum solltest du AuslandsBAföG beantragen?

Um in jungen Jahren Auslandserfahrung zu sammeln, bietet sich ein Semester im Ausland an. Neben kulturellen Eindrücken und persönlichen Herausforderungen ließt sich erste Erfahrung im Ausland für zukünftige Arbeitgeber in der Bewerbungsmappe sehr gut. Um deine Kosten zu reduzieren, bietet sich das Auslands-BAföG an. Selbst wenn du in Deutschland kein BAföG erhältst, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann sich der Aufwand beim Auslands-BAföG-Antrag lohnen, da hier höhere Förderbeträge gelten.

Auslands-BAföG kann für ein Auslandssemester beziehungsweise Auslandsjahr in und außerhalb der Europäischen Union während deines Studiums in Deutschland beantragt werden. Innerhalb der EU und der Schweiz ist auch dein komplettes Studium förderfähig. Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gibt es gegebenenfalls noch länderspezifische Zuschläge, sollten die Lebenshaltungskosten erhöht sein. Zusätzlich können auch Zuschläge für eine Auslandskrankenversicherung und anfallende Reisekosten gewährt werden.

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Voraussetzungen beim Auslands-BAföG

Wenn du bereits in Deutschland BAföG beziehst bzw. grundsätzlich förderbar bist, weil du die Voraussetzungen für das „normale“ BAföG erfüllst, hast du gute Chancen, auch im Ausland BAföG zu erhalten. Solltest du dich fragen, was die „normalen“ Voraussetzungen sein sollen, dann schau mal hier vorbei.

Bekommst du in Deutschland kein BAföG, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, dann hast du dennoch Chancen, im Ausland gefördert zu werden, da hier höhere Förderbeträge gelten.

Neben den „normalen“ Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit du AuslandsBAföG beantragen kannst:

Dein ständiger Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden bzw. du kannst eine Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft nachweisen.

Wie kannst du deine Verbundenheit nachweisen? Dazu musst du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • 4 Jahre deiner Schulzeit hast du in Deutschland verbracht
  • In den letzten 10 Jahren hast du 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland gewohnt
  • Die Zugangsberechtigung für deine zu fördernde Ausbildung hast du in Deutschland erworben
  • Du hast einen beruflichen Abschluss in Deutschland erworben
  • Du oder ein dir gegenüber unterhalspflichtiges Elternteil war in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre erwerbstätig
Die Uni im Ausland muss förderbar sein.
  • Die Uni im Ausland muss entsprechende Zugangsvoraussetzungen haben
  • Die Ausbildung muss den Inhalten, der Art und dem Abschluss der inländischen Uni entsprechen

Zusammengenommen spricht man hier von Gleichwertigkeit der Uni zu einer deutschen Uni.

Neben dieser Gleichwertigkeit gibt es abhängig von deinem Studienvorhaben weitere Bedingungen. Dabei werden vier Szenarien unterschieden.

  1. Dein Auslandssemester absolvierst du zusätzlich zu deinem Studium
    • Möchtest du dein Auslandssemester innerhalb der EU/Schweiz absolvieren, kommen keine zusätzlichen Voraussetzungen auf dich zu.
    • Willst du deinen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU/Schweiz machen, musst du zwei Bedingungen erfüllen:
      • 1. Dein Auslandaufenthalt muss deinem Studium förderlich sein. Das ist der Fall, wenn eine folgender Bedingungen erfüllt ist:
        • Bevor du dein Auslandsaufenthalt startest, hast du bereits mindestens ein Jahr im Inland studiert
        • Du hast bereist ein Jahr im EU-Ausland/Schweiz nach Szenario 2 studiert bevor du deinen Aufenthalt außerhalb der EU/Schweiz beginnst
        • Durch deine Ausbildungsbestimmung ist bereits vor deinem Studium bekannt, dass du einen Auslandsaufenthalt absolvieren wirst
        • Nachdem du in deinem Bachelorstudium mindestens ein Jahr innerhalb der EU/Schweiz studiert hast, beginnst du nun ein Master Studium außerhalb der EU/Schweiz, das du aber innerhalb der EU/Schweiz abschließen möchtest
      • 2. Dein Auslandsaufenthalt muss teilweise auf deine Ausbildungszeit innerhalb der EU/Schweiz angerechnet werden können.
  2. Dein Studium absolvierst du von Anfang bis Ende innerhalb der EU/Schweiz
    • Dein gesamtes Studium absolvierst du innerhalb mehrerer EU-Länder /Schweiz in der gleichen Fachrichtung und wirst es dort auch abschließen.
  3. Dein Auslandsaufenthalt ist in deinem Studium integriert
    • Dein Studium ist so aufgebaut, dass eine inländische und eine ausländische Uni zusammen eine einheitliche Ausbildung anbieten, durch die du an beiden Studienorten präsent bist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Studium bereits im Ausland beginnt oder nicht.
  4. Einjährigen Master außerhalb der EU
    • Wenn du einen Master mit einer maximalen Dauer von einem Jahr außerhalb der EU absolvierst, bist du in der Regel ebenfalls nach AuslandsBAföG förderfähig.
Dein Aufenthalt darf eine Mindestdauer nicht unterschreiten.

Dein Aufenthalt ist nur dann förderfähig, wenn du dich mindestens sechs Monate bzw. ein Semester im Ausland befindest.

Wenn du im Rahmen einer Uni-Kooperation ins außereuropäische Ausland gehst, so muss dein Aufenthalt zum einen mindestens 12 Wochen dauern und die Kooperationsabsprache muss schriftlich festgehalten sein oder bereits mehrere Jahre bestehen.


Auslandszuschlag

Abhängig von deinem Wunschland wird ein Zuschlag für deinen Förderbetrag gewährt. Innerhalb der EU/Schweiz wird dir kein solcher Zuschlag gewährt. Anbei findest du eine Liste mit den Zuschlägen im 2. Halbjahr 2023.

Europa (ohne EU + Schweiz)
LandZuschlag
Albanien0,00 €
Bosnien-Herzeg.0,00 €
Island41,00 €
Kosovo0,00 €
Liechtenstein203,00 €
Mazedonien0,00 €
Moldau0,00 €
Montenegro0,00 €
Norwegen122,00 €
Russland0,00 €
Serbien0,00 €
Ukraine0,00 €
Vereinigtes Königreich41,00 €
Weißrussland0,00 €
Afrika
LandZuschlag
Ägypten0,00 €
Äquatorialguinea81,00 €
Algerien0,00 €
Angola81,00 €
Athiopien0,00 €
Benin41,00 €
Botsuana0,00 €
Burkina Faso41,00 €
Burundi81,00 €
Cote d´lvoire81,00 €
Dschibuti162,00 €
Eritrea81,00 €
Gabun162,00 €
Ghana41,00 €
Guinea122,00 €
Kamerun41,00 €
Kap Verde162,00 €
Kenia0,00 €
Kongo81,00 €
Kongo, Dem.Rep.162,00 €
Liberia162,00 €
Libyen0,00 €
Madagaskar0,00 €
Malawi0,00 €
Mali41,00 €
Marokko0,00 €
Mauretanien0,00 €
Mosambik0,00 €
Namibia0,00 €
Niger0,00 €
Nigeria122,00 €
Ruanda122,00 €
Sambia0,00 €
Senegal122,00 €
Sierra Leone41,00 €
Simbabwe203,00 €
Sudan162,00 €
Südsudan122,00 €
Südafrika0,00 €
Tansania81,00 €
Togo0,00 €
Tschad81,00 €
Tunesien0,00 €
Uganda41,00 €
Amerika
LandZuschuss
Argentinien0,00 €
Bolivien0,00 €
Brasilien73,00 €
Chile0,00 €
Costa Rica81,00 €
Dominikan.Rep.0,00 €
Ecuador41,00 €
El Salvador0,00 €
Guatemala0,00 €
Haiti122,00 €
Honduras81,00 €
Jamaika122,00 €
Kanada14,00 €
Kolumbien0,00 €
Kuba81,00 €
Mexiko41,00 €
Nicaragua41,00 €
Panama81,00 €
Paraguay0,00 €
Peru41,00 €
Trinidad/Tobago0,00 €
Uruguay122,00 €
Venezuela122,00 €
USA95,00 €
Asien

LandZuschuss
Afghanistan0,00 €
Armenien0,00 €
Aserbaidschan0,00 €
Bahrain0,00 €
Bangladesch81,00 €
Brunei0,00 €
China81,00 €
Georgien0,00 €
Indien0,00 €
Indonesien0,00 €
Irak41,00 €
Iran0,00 €
Israel81,00 €
Japan203,00 €
Jemen0,00 €
Jordanien41,00 €
Kambodscha0,00 €
Kasachstan0,00 €
Katar0,00 €
Kirgisistan0,00 €
Korea, Demo. VR81,00 €
Korea, Rep.81,00 €
Kuwait0,00 €
Laos0,00 €
Libanon41,00 €
Malaysia0,00 €
Mongolei0,00 €
Myanmar0,00 €
Nepal0,00 €
Oman0,00 €
Pakistan0,00 €
Palästin. Auton.81,00 €
Philippinen0,00 €
Saudi-Arabien0,00 €
Singapur162,00 €
Sri Lanka0,00 €
Syrien0,00 €
Tadschikistan0,00 €
Taiwan0,00 €
Thailand0,00 €
Türkei0,00 €
Turkmenistan0,00 €
Usbekistan0,00 €
VAE41,00 €
Vietnam0,00 €
Australien und Ozeanien
LandZuschuss
Australien41,00 €
Neuseeland81,00 €

Quelle

AuslandsBAföG beantragen beim zuständigen BAföG-Amt

Im Gegensatz zum „normalen“ BAföG ist beim AuslandsBAföG nicht zwangsläufig dein BAföG-Amt an deiner Uni zuständig. Das BAföG-Amt variiert je nach Land, in dem du dein Auslandsaufenthalt durchführen möchtest. Um das Auslands-BAföG beantragen zu können, musst du daher zunächst herausfinden, an welches Amt du dich wenden musst. Dafür gibt es eine Interaktive Karte.

Damit du direkt zu Beginn deiner Reise auch die Förderung erhältst, solltest du spätestens sechs Monate vorab deinen Antrag einreichen. Wenn du dich vor der Antragstellung vergewissern möchtest, ob du während deines Aufenthalts tatsächlich förderfähig bist, kannst du auch einen Vorabentscheid stellen. Dort wird dann geprüft, ob dein Vorhaben prinzipiell förderfähig ist, nicht aber, ob du oder deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Das bedeutet, dass der Vorabbescheid zwar positiv sein kann, durch das Einkommen deiner Eltern beispielsweise aber am Ende dennoch mit einer Förderhöhe von 0€ beschieden werden kann.

Für die Beantragung selbst benötigst du Formblatt 1 + Formblatt 6. Wenn du bereits in Deutschland BAföG erhältst, solltest du deinen letzten Bescheid noch beilegen.

Um AuslandsBAföG digital zu beantragen, also ohne den sonst üblichen Papierkram, kannst du die Plattform BAföG Digital verwenden.

AuslandsBAföG zurückzahlen

Die Rückzahlung verhält sich wie beim „normalen“ BAföG. 50% der Förderung bestehen aus einem zinslosen Darlehen und die anderen 50% aus einem Zuschuss. Lediglich das Darlehen muss zurückbezahlt werden. Erfahre hier, wie die Rückzahlung im Allgemeinen abläuft.

Allein der Zuschuss für die Studiengebühren muss gar nicht zurückbezahlt werden.


Was gibt es neben dem AuslandsBAföG noch zu beachten?

BAföG ist die eine Sache, wenn es um deinen Auslandsaufenthalt geht. Wenn du in die weite Welt hinaus gehst, ist eine gute gute Vorbereitung das A und O. Deshalb möchten wir dir hier noch ein paar weitere Dinge mit auf den Weg geben, die du vor Antritt deiner Reise klären solltest.

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Kreditkarte

Damit du weitab der Heimat liquide bist, solltest du dir eine Kreditkarte zulegen. Geld am Automaten abheben, Lebensmittel einkaufen, bummeln… Für all das brauchst du eine zuverlässige Karte. Vor allem wenn es darum geht, Cash am Automaten zu ziehen, trennt sich die Spreu vom Weizen.

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem Konto und der Debitkarte von der DKB gemacht und können sie dir rundum empfehlen. Wenn du unter 28 Jahre bist oder monatlich mindestens 700€ auf deinem Konto eingehen, dann erhältst du den Aktivstatus und das Konto ist komplett kostenlos. Zusätzlich erhältst du eine kostenlose Visa Debitkarte, mit der du weltweit fast überall kostenlos Geld am Automaten abheben und kostenlos bezahlen kannst. Auch kannst du ein kostenloses Tagesgeldkonto eröffnen, bei dem du aktuell 3,5% Zinsen auf dein Guthaben bekommst.

AuslandsBAföG DKB Vorteile

Auslandskrankenversicherung

Solltest du im Ausland einen Unfall haben oder krank wirst, dann kann das schnell teuer werden. Damit du im Ausland auch gesundheitlich gut abgesichert bist, solltest du abklären, ob deine aktuelle Krankenversicherung auch einen Krankenschutz in dem Land, in das du reisen möchtest, abdeckt. Vor allem in Länder außerhalb der EU/Schweiz ist das eher selten der Fall. Sollte deine Krankenkasse dir keinen Schutz im Zielland gewähren, ist eine Auslandskrankenversicherung sehr empfehlenswert. Die ist gegen alle Erwartungen gar nicht mal so teuer, gute Auslandskrankenversicherungen gibt es bereits für wenige Euro.

Sim-Karte im Ausland

Wie du vor Ort erreichbar sein möchtest, sei es mittels mobile Daten oder durch Anrufe, solltest du vorab klären.

Innerhalb der EU

Das gilt auch für dich, wenn dein Zielland in der EU liegen sollte. Denn entgegen der weitverbreiteten Annahme, dass durch die EU die Roaming Gebühren wegfallen und du deinen deutschen Tarif weiternutzen kannst, kann dein Netzbetreiber dir nach vier Monaten einen Aufschlag aufbrummen. Und zwar dann, wenn du dich innerhalb von vier Monaten mehr als 50% in einem ausländischen Netz gemeldet warst oder du mehr mehr Daten oder Telefonie im Ausland genutzt hast als in Deutschland. Ob das in der Praxis von den Netzbetreibern auch durchgesetzt wird, muss sich zeigen.

Außerhalb der EU

Liegt deine Reiseziel außerhalb der EU, wirst du um einen neuen Tarif im Zielland kaum herumkommen, wenn du mobile Daten haben möchtest. Wir können dir hierfür Holafly empfehlen. Dann kannst du bereits vor dem Start der Reise deiner Familie deine Nummer mitteilen und die Gewissheit haben, direkt nach der Landung mobile Daten zu haben, um beispielsweise einen Uber zu bestellen oder die nächste U-Bahn-Verbindung ausfindig zu machen. Mit etwas mehr Geduld wirst du vor Ort sicherlich auch den ein oder anderen günstigeren Tarif finden.

Ausreichende Sprachkenntnisse

Es gibt Unis, die einen gewisses Niveau in Englisch erwarten, damit man in der Lage ist, den Vorlesungen zu folgen. Kläre daher im Vorfeld ab, ob du für deine Uni ein Sprach-Zertifikat wie beispielsweise TOEFL oder IELTS benötigst.

Visum

Möchtest du außerhalb der EU studieren, musst du vorher abklären, ob und wenn ja was für ein Visum du brauchst. In der Regel handelt es sich dabei um ein Studentenvisum.

Was du mindestens benötigst, um ein Studentenvisum zu beantragen (je nach Land können weitere Anforderungen hinzukommen):

  • Reisepass
  • Visumsantrag

Oft wird auch ein Invitation Letter benötigt, aus dem hervorgeht, dass dich diene Gast-Uni offiziell einlädt.

Learning Agreement

Damit deine Kurse, die du an der ausländischen Uni belegst, anerkannt werden, musst du ein sogenanntes Learning Agreement mit deinem Fachbereich oder deinem Prüfungsamt abschließen. Das solltest du bereits vor deiner Abreise erledigen. Die Anerkennung der Kurse selbst erfolgt nach bestandener Prüfung.