BAföG Formblatt 3 – So füllst du es aus | in nur wenigen Minuten

Beim BAföG Formblatt 3 geht es um die Einkünfte deiner Eltern. Das macht es zu einem wichtigen Baustein bei deinem BAföG Antrag. Damit das Ausfüllen vom Antrag nicht zur Qual wird, findest du hier die wichtigsten Infos inklusive zweier Videos als Ausfüllhilfe. Weitere BAföG Formblätter findest du hier.


Häufige Frage vorab

Wer muss Formblatt 3 ausfüllen?

BAföG Formblatt 3 muss von deinen Eltern und falls du bereits verheiratet bist, deinE EhepartnerIn ausgefüllt werden.

Was zählt zum Elterneinkommen bei BAföG?

Jegliche Einkommensquellen deiner Eltern sind relevant, das Einkommen durch ein Gehalt, Zinserträge sowie durch eine Rente, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt.

Wann muss beim BAföG Antrag Formblatt 3 ausgefüllt werden?

Das Formblatt 3 muss prinzipiell bei jedem Antrag ausgefüllt werden, es sei denn du bist elternunabhängig förderbar.


Um was geht es in Formblatt 3 BAföG?

Deine Eltern und, falls vorhanden, dein Ehepartner müssen hier jeweils einzeln Auskunft über ihre Einkünfte und ihre Kinder geben. Am Ende hast du also zwei, bzw. drei falls du bereits verheiratet bist, ausgefüllte Formblätter. Mit Formblatt 3 prüft das BAföG-Amt, ob deine Eltern selbst in der Lage sind, dich finanziell während deines Studiums zu unterstützen.

Wann muss das BAföG Formblatt 3 ausgefüllt werden?

Es muss bei jedem neuen Bewilligungszeitraum erneut ausgefüllt werden, es sei denn, du bist elternunabhängig förderbar. Wichtig ist, dass beim Einkommen deiner Eltern das vorletzte Kalenderjahr relevant ist.

BAföG Formblatt 3

Von wem muss Formblatt 3 ausgefüllt werden?

Das Formblatt 3 muss von deinen Eltern und gegebenenfalls EhepartnerIn ausgefüllt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um deinen Erstantrag oder einen Folgeantrag handelt. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern keine Rolle spielen. Hier kannst du prüfen, ob auch du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst.

Welche Unterlagen benötigen deine Eltern?

Das BAföG-Amt möchte hier neben diversen Nachweisen wie der Lohnsteuerbescheinigung auch Bescheinigungen deiner schulpflichtigen Geschwister sehen.

BAföG Formblatt 3 Ausfüllhilfe

Da es mit Sicherheit ein richtig langweiliger Text geworden wäre, in dem ich dir erkläre, wie Formblatt 3 ausgefüllt wird, habe ich dir hier zwei Videos erstellt. Im ersten Video geht es um Formblatt 3 generell, im zweiten fülle ich es anhand eines konkreten Beispiels von einer alleinerziehenden Mutter aus. Downloaden kannst du das Formblatt 3 übrigens hier.

Formblatt 3 Allgemein im Überblick

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Zum YouTube-Video


BAföG Formblatt 3 Ausfüllhilfe anhand eines konkreten Beispiels

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Was es sonst noch zu wissen gibt über BAföG Antrag Formblatt 3 – im Überblick

Geringeres Einkommen

Das Einkommen wird immer vom vorletzten Kalenderjahr angegeben. Wenn sich das Einkommen eines Elternteils in den letzten beiden Jahren verringert haben sollte, kannst du einen Aktualisierungsantrag mit BAföG Formblatt 7 stellen. Was du dabei beachten musst, erfährst du hier [In Arbeit].

Keine Kooperation

Sollten deine Eltern / ein Elternteil nach deiner Aufforderung Formblatt 3 nicht ausfüllen, dann kannst du Vorausleistungen durch Formblatt 8 beantragen. Dabei geht die Unterhaltspflicht an das BAföG-Amt über. Das BAföG-Amt nimmt dann Kontakt mit deinen Eltern auf und fordert sie zur Zahlung auf. Das kann dann bis zum Rechtsstreit führen.

Geschwister

Geschwister müssen immer dann angegeben werden, wenn sie dem Elternteil gegenüber noch unterhaltsberechtigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit dir im selben Haus wohnen.