Elternunabhängiges BAföG beantragen | so geht’s

Elternunabhängiges BAföG, wie der Name schon vermuten lässt, ist eine Form der BAföG-Förderung, bei der das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt wird.
Das hat den Vorteil, dass sich deine Förderhöhe nicht durch das Einkommen deiner Eltern verringert und du so gute Chancen auf den BAföG Höchstsatz hast. Neben dieser Ausnahme gelten die anderen Voraussetzungen wie beim „normalen“ BAföG. Das sind zum Beispiel die Höhe deines Vermögens und die Höhe deines Einkommens. Mehr Infos über die Voraussetzungen kannst du hier erfahren.


Häufig gestellte Fragen zum elternunabhängigen BAföG

Wer bekommt elternunabhängiges BAföG?

Um elternunabhängiges BAföG zu bekommen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So kannst du beispielsweise nach einer längerer Erwerbsphase ein Anrecht auf die elternunabhängige Förderung haben. Nähere Informationen findest du in diesem Beitrag.

Wie viel elternunabhängiges BAföG bekommt man?

Die Höhe des elternunabhängigen BAföG ist von deinem persönlichen Bedarfssatz abhängig. Dieser berücksichtigt zum einen, ob du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst und ob du selbst kranken- und pflegeversichert bist. Der maximale Förderbetrag liegt 2023 bei 934€.


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Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG

Wie bereits erwähnt, gibt es neben den speziell für das elternunabhängige BAföG noch weitere Voraussetzungen, die auch für das „normale“ BAföG gelten. Die findest du hier [In Arbeit].
In diesem Abschnitt soll es nur um die zusätzlichen Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG gehen.
Um elternunabhängig gefördert zu werden, muss mindestens eine Bedingung der folgenden Fälle erfüllt sein:

1. Mindestens dreijährige Berufsausbildung + dreijährige Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen

  • Die Tätigkeit muss zusammen mit der Ausbildung mindestens sechs Jahre betragen. Diese müssen aber nicht am Stück absolviert worden sein
  • Teilzeit und eine selbstständige Beschäftigung gelten ebenfalls
  • Das Mindesteinkommen muss brutto 120% des aktuellen Bedarfssatzes von Studierenden übertreffen, die nicht beiden Eltern wohnen (812€ x 120% = 974,40€, aktueller Stand 2023)

2. Fünfjährige Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen

  • Zwischen deinem 18. Geburtstag und dem Start deines Studiums hast du insgesamt fünf Jahre gearbeitet (nicht zwingend am Stück)
  • Das Mindesteinkommen muss brutto 120% des aktuellen Bedarfssatzes von Studierenden übertreffen, die nicht beiden Eltern wohnen (812€ x 120% = 974,40€, aktueller Stand 2023) und deine Lebenshaltungskosten abgedeckt haben
  • Teilzeit und eine selbstständige Beschäftigung gelten ebenfalls
  • Eine Ausbildung ist dafür nicht erforderlich

3. Zu Beginn des Studiums bist du über 30 Jahre alt, normalerweise erlischt der BAföG-Anspruch, wenn du bei Studienbeginn älter als 30 bist. Doch unter folgenden Bedingungen kann dennoch ein Anspruch auf Förderung bestehen. Ist dies der Fall, wirst du elternunabhängig gefördert.

  • Studium ohne Abitur
  • Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg
  • Persönliche oder familiäre Hintergründe (z.B. Schwangerschaft, Erziehung eines jungen Kindes)
  • Masterstudium
  • Gravierende Veränderungen von deinen persönlichen Verhältnissen
  • Das Studium musst du unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes aufnehmen

4. Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg

  • Besuch eines Kollegs oder des Abendgymnasiums
  • Besuch einer Berufsoberschule in Bayern
  • Besuch der Oberstufe einer Berufsoberschule in Baden-Württemberg
  • Besuch der 13. Klasse der Berufsoberschule in Niedersachsen

5. Vollwaisen

  • Dies kannst du mit den entsprechenden Dokumenten einfach nachweisen. Die zusätzlichen Bedingungen wie dein Gehalt und dein Vermögen müssen dennoch erfüllt sein.

6. Der Aufenthaltsort deiner Eltern ist nicht bekannt

  • Du weißt nicht wo sich deine Eltern aufhalten
  • Du kennst keine dritte Person, die Kontakt zu deinen Eltern hat
  • Du beziehst keinen Unterhalt von deinen Eltern
  • Auszug aus dem VwV: „Ein Aufenthaltsort im Ausland gilt als nicht ermittelbar, sofern innerhalb von zwei Monaten keine Reaktion der vom Amt per Auslandsrückschein angeschriebenen Eltern oder des Elternteils erfolgt und der Auslandsrückschein überhaupt nicht oder mit Unzustellbarkeitsvermerk wieder beim Amt eingeht.“ [Quelle]

7. Wenn du bereits eine Ausbildung erfolgreich absolviert hast und deine Eltern dadurch nicht mehr unterhaltspflichtig für dich sind. Hier handelt es sich um eine Gesetzeslücke zwischen dem BAföG und dem BGB, mehr dazu erfährst du hier.


Zur Gesetzeslücke

Elternunabhängiges BAföG beantragen

Nachfolgend zeige ich dir, wie du in dein einzelnen Fällen vorgehst, um elternunabhängiges BAföG zu bekommen.

Fälle 1 – 4:

Das elternunabhängige BAföG brauchst du in diesen Fällen nicht beantragen, das BAföG-Amt ermittelt deine Berechtigung durch deinen Lebenslauf. Dieser ist Bestandteil von Formblatt 1. Daher lohnt es sich, den Lebenslauf lückenlos und ordnungsgemäß auszufüllen. Natürlich solltest du in der Lage sein, gegebenenfalls Belege für deine Erwerbstätigkeiten, Einkommen und Ausbildungszeiträume dem Amt bereitzustellen.

Fälle 5 & 6:

Hier solltest du das BAföG-Amt aktiv darauf hinweisen, dass einer Bedingung auf dich zutrifft. Vollwaisen können einen entsprechenden amtlichen Beleg beifügen.

Fall 7: Elternunabhängiges BAföG durch die Gesetzeslücke

Hier wird das Amt in der Regel nicht von sich aus aktiv, da es davon ausgeht, dass deine Eltern noch unterhaltspflichtig dir gegenüber sind. Verweigern deine Eltern dir die Unterstützung und ist deine Ausbildung dadurch gefährdet, dann kannst du über Formblatt 8 Vorausleistungen beantragen. Ich selbst habe über diesen Weg elternunabhängiges BAföG beantragt. Meine Erfahrungen/Tipps/Erkenntnisse und wie du am besten vorgehen kannst teile ich gerne mit dir. Zur Gesetzeslücke.

Elternunabhängiges BAföG Überblick

BAföG Höchstsatz 2023 durch elternunabhängiges BAföG

Die Höhe des elternunabhängigen BAföG ist von deinem Bedarf abhängig. Dieser wird vom BAföG-Amt mit Hilfe von Formblatt 1 ermittelt. Wie hoch der Betrag ist und welche Faktoren eine Rolle spielen, kannst du ganz einfach aus folgender Grafik entnehmen:

Der BAföG Höchstsatz 2023 liegt bei 861€. Wohnst du also nicht bei deinen Eltern während des Studiums, errechnet sich dein Bedarfssatz aus Grundbedarf (452€) + Wohnungspauschale (360€) = Bedarfssatz von 812€. Solltest du zusätzlich noch selbst kranken- und pflegeversichert sein, werden nochmals zusätzlich 122€ hinzugerechnet. Wenn du bei deinen Eltern wohnst und selbst kranken- und pflegeversichert bist, ergibt sich daraus ein Bedarf von 452€ + 122€ = 574€.

Grundbedarf452€
+ Wohnungspauschale bei gemieteter Wohnung360€
= BAföG Höchstsatz ohne KV/PV812€
+ Zuschlag KV/PV122€
= BAföG Höchstsatz mit KV/PV934€