Aufstiegs-BAföG Förderung

Wie hoch fällt die Aufstiegs-BAföG Förderung aus? Um diese Frage dreht sich der folgende Artikel. Allgemeine Informationen Rund um das Thema Aufstiegs-BAföG findest du hier.

Was beinhaltet die Aufstiegs-BAföG Förderung?


Als Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG-Empfänger hast du die Möglichkeit, deine Fortbildungskosten zu finanzieren.

Aufstiegs BAföG Förderung

Durch die Förderung des AFBG erhältst du Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Dabei variiert der Zuschussanteil je nachdem, welche Kosten gefördert werden (z.B. Maßnahmenkosten, Unterhaltsbedarf).

Mit dem Aufstiegs-BAföG bzw. Meister-BAföG kannst du einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten. Die Förderung ist bis maximal 15.000 Euro möglich. Seit dem 01. August 2020 erhältst du 50 Prozent der Förderung als Zuschuss und für den Rest erhältst du ein Angebot der KfW für ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Zusätzlich kannst Du Deine Fortbildungskosten und Materialkosten für Dein Meisterprüfungsprojekt fördern lassen. Bei bestandener Prüfung werden dir 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag erlassen. Auch Deine Materialkosten können bis zu 50 Prozent gefördert werden, mit einer Höchstsumme von 2.000 Euro. Der Rest der Fördersumme wird Dir als zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW angeboten.

Die Lebenshaltungskosten in der Aufstiegs-BAföG Förderung


Aufstiegs-BAföG Förderung 2

Wenn Du an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmst, kannst Du zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Deines Ehe- oder Lebenspartners. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt, das bedeutet, es muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 963 Euro. Wie sich dieser genau zusammensetzt, kannst du der Grafik unten entnehmen. Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und nicht dauerhaft getrennt bist, erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro. Als Elternteil, der Anspruch auf Kindergeld hat, erhöht sich der maximale monatliche Betrag für das Aufstiegs-BAföG oder das Meister-BAföG um 235 Euro pro Kind. 

Wenn Du Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehst, erhältst Du zusätzlich einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro pro Kind – einkommens- und vermögensunabhängig. Dein Einkommensfreibetrag beträgt 330 Euro, zusammen mit einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale kannst Du einen Minijob (520 Euro) anrechnungsfrei ausüben. Wenn Du verheiratet oder verpartnert bist und nicht dauerhaft getrennt lebst, erhöht sich der Freibetrag um 805 Euro. Bedenke, dass der Freibetrag sich um das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners mindert und je Kind um 730 Euro erhöht.

Dein Ehe- oder Lebenspartner hat einen eigenen Einkommensfreibetrag von 1.605 Euro, bevor das Einkommen auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet wird. Dein Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Für verheiratete und verpartnerte Personen, die nicht dauerhaft getrennt leben, erhöht sich dieser Freibetrag um 2.300 Euro und zusätzlich pro Kind. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners ist anrechnungsfrei, ebenso wie eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.

Falls dich die ganzen Zahlen verwirren sollten und du dir lieber ein konkretes Zahlenbeispiel anschauen möchtest, dann kann ich dir mein YouTube-Video empfehlen.