Rechtsanwalt John Haug aus Solingen ist spezialisiert auf BAföG-Angelegenheiten, unter anderem durch eine langjährige Zusammenarbeit mit einem der größten BAföG-Online-Dienstleister.
Herr Haug, Sie sind Rechtsanwalt und unterstützen unter anderem Studierende, wenn es ums Thema BAföG geht. Da Studierende chronisch knapp bei Kasse sind, die wichtigste Frage vorab: Welche Kosten fallen an, wenn Studenten Sie um Rat bitten?
Im Normalfall entstehen für Studierende keine Anwaltskosten, weder im Widerspruchsverfahren noch in einem etwaigen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Voraussetzung ist lediglich, dass Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe gewährt wurde, oder dass eine Rechtsschutzversicherung (z.B. der Eltern) eintritt.
In welchen Fällen sollten sich Studierende um einen Rechtsbeistand bemühen?
Sobald ein negativer Bescheid vorliegt, der entweder per Widerspruch oder in manchen Bundesländern direkt per Klage angefochten werden kann, ist eine Kontaktaufnahme ratsam, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzuklären. In manchen Konstellationen empfiehlt sich bereits im reinen Antragsstadium eine Kontaktaufnahme.
Fallen Kosten an, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt? (Z.B. Gerichtskosten bei einer Niederlage? Kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?)
Im Falle einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht entstehen nur dann Kosten, wenn vorab keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist immer dann möglich, wenn das Einkommen oder Vermögen der Studentin/ des Studenten zu hoch ist. Außerdem kann das Gericht den Antrag mangels Erfolgsaussicht der Angelegenheit ablehnen.
Begleiten Sie Studierende gegebenenfalls auch durch den Gerichtsprozess?
Selbstverständlich übernehme ich die Mandatsbearbeitung auch für das gesamte Gerichtsverfahren. Auch überregional ist dies unproblematisch machbar.
Wie lange kann es dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt?
Die Dauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bundesgebiet sind unterschiedlich. Manche ziehen BAföG-Verfahren wegen Eilbedürftigkeit vor, manche sind wegen der Vielzahl von Klageverfahren überlastet. Erfahrungsgemäß liegt die Verfahrensdauer zwischen ca. 4 -15 Monaten.
Wie kann der Betroffene während eines laufenden Verfahrens dennoch finanzielle Unterstützung erhalten? (Vorausleistungen?)
Während eines möglicherweise länger andauernden Verfahrens besteht die Möglichkeit, dass das BAföG-Amt an die betroffenen Auszubildenden sog. Vorausleistungen gewährt. Dies ist dann der Fall, wenn die Eltern der Auszubildenden trotz entsprechender Verpflichtung keinen Unterhalt zahlen. Das BAföG-Amt zahlt dann anstelle der Eltern, ist jedoch berechtigt gegen die unterhaltsverpflichteten Eltern vorzugehen.
Vielen Dank für Ihre Zeit, Herr Haug.
Sie können für eine kostenlose Ersteinschätzung bei BAföG-Rechtsfragen jederzeit Kontakt zu Herrn Rechtsanwalt John Haug aufnehmen:
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