Du hast dein Abitur in der Tasche und möchtest nun dein Studium beginnen? Herzlichen Glückwunsch! Um dir den Start zu erleichtern, gibt es die Studienstarthilfe. Dieser staatliche Zuschuss von 1.000 Euro kann dir bei den ersten Studienausgaben helfen.
Wer hat Anspruch auf die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe richtet sich in erster Linie an Studierende unter 25 Jahren, die sich erstmalig an einer Hochschule einschreiben und vor Aufnahme ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben. Dazu zählen beispielsweise:
- Bürgergeld: Wenn du oder deine Eltern Bürgergeld bezogen haben, hast du in der Regel Anspruch.
- Sozialhilfe: Auch Empfänger von Sozialhilfe können die Unterstützung beantragen.
- Wohngeld: Bezieher von Wohngeld sind ebenfalls antragsberechtigt.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag: Wenn du oder deine Eltern Kinderzuschlag bezogen haben, kannst du ebenfalls einen Antrag stellen.
Wie beantrage ich die Studienstarthilfe?
Der Antrag auf Studienstarthilfe erfolgt ausschließlich online über das Portal BAföG Digital. Es ist wichtig, die Antragsfrist einzuhalten, die in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach Beginn des ersten Semesters geht. Kurzes Beispiel: Dein Semester beginnt im September, dann hast du bis Ende Oktober Zeit, den Antrag zu stellen. Eine genaue Anleitung findest du in unserem Video!
Was muss ich für den Antrag vorbereiten?
- Immatrikulationsbescheinigung: Diese bestätigt deine Einschreibung an der Hochschule.
- Nachweis über die Sozialleistungen: Hier sind beispielsweise die Bewilligungsbescheide für Bürgergeld oder Wohngeld relevant.
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel: Für die Identifizierung bei BAföG Digital.
Was ist wichtig zu wissen?
- Zuschuss, keine Rückzahlung: Die 1.000 Euro sind ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- BAföG-Bezug: Viele Studierende, die die Studienstarthilfe erhalten, haben auch Anspruch auf BAföG. Informiere dich darüber, ob du zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen kannst.
- Ausbildungsabschluss: Wer vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hat, könnte Anspruch auf elternunabhängiges BAföG haben. Mehr Infos dazu findest du hier.
Häufig gestellte Fragen:
- Kann ich die Studienstarthilfe auch im höheren Semester beantragen? Nein, die Studienstarthilfe ist ausschließlich für Studierende gedacht, die sich erstmalig an einer Hochschule einschreiben.
- Was passiert, wenn ich im EU-Ausland oder in der Schweiz studiere? Auch dann kannst du die Studienstarthilfe beantragen.
- Welche Kosten kann ich mit der Unterstützung decken? Sie soll dich bei den ersten Studienausgaben unterstützen, wie beispielsweise Lehrbücher, Schreibwaren oder Fahrtkosten.
Warum ist die Studienstarthilfe so wichtig?
Der Studienbeginn ist oft mit vielen neuen Herausforderungen verbunden. Die Studienstarthilfe kann dir helfen, diese Herausforderungen besser zu meistern, indem sie dir finanzielle Sicherheit gibt. Du kannst dich so ganz auf dein Studium konzentrieren und musst dir weniger Sorgen um finanzielle Engpässe machen.
Fazit:
Die Studienstarthilfe ist eine großartige Möglichkeit, um deinen Start ins Studium zu unterstützen. Informiere dich rechtzeitig über deine Ansprüche und stelle den Antrag. So kannst du dein Studium unbeschwerter genießen.